Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV
Wenn Sie den Angelsportverein Lorsch-Einhausen 1966 e.V. mit bis zu 200,- € im Jahr unterstützt haben (dies gilt auch für Mitgliedsbeiträge), benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, dieses
Dokument zusammen mit dem PayPal Zahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges oder einem Barzahlungsbeleg, mit ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorzulegen. Für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine vom Angelsportverein Lorsch-Einhausen 1966 e.V. ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir ihnen bei Bedarf gerne ausstellen.